Steuerberater als Sparringspartner verstehen

Wir sind eine Steuerkanzlei in Essen für Unternehmer und Freiberufler verschiedenster Branchen, die mehr als nur Zahlen verwalten wollen. Wir bieten unseren Mandanten die Sicherheit, auch in Wachstums- oder Umbruchphasen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Proaktiv, verlässlich und mit klarem Fokus auf Ihre Zukunft. Ihre Strategie ist unsere Stärke.

Eine Kanzlei ist keine Entscheidung für einen Moment, sondern eine Weichenstellung für viele Jahre.

Mit uns haben Sie einen zuverlässigen Partner, mit dem Sie den Blick auf die Zukunft richten können. Unsere Mandanten tragen unternehmerische Verantwortung für Mitarbeitende, Investitionen und langfristige Entscheidungen. In solchen Situationen braucht es keine theoretische Konzepte, sondern klare Einschätzungen, belastbare Optionen und ehrliche Einordnung.

Wir arbeiten lösungsorientiert, ruhig und mit dem Anspruch, langfristige Partnerschaften zu pflegen. Dabei gestalten wir unsere Beratung so, dass sie Ihre unternehmerischen Entscheidungen gezielt unterstützt und Komplexität reduziert.

Vor allem Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Gemeinnützige Einrichtungen schätzen uns als echten Sparringspartner auf Augenhöhe, der Ihre Probleme und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen versteht. Wir können mehr für Sie tun, deshalb arbeiten wir zukunftsorientiert und wollen Ihren steuerlichen Weg von morgen mitgestalten und optimieren. 

Unsere Leistungen im Überblick

Unternehmens-beratung

  • Wirtschaftsberatung
  • Unternehmensplanung
  • Unternehmensanalysen
  • Finanzanalysen
  • Existenzgründung

Klassische Steuerberatung

  • betriebliche und private Steuergestaltung und –Deklaration
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Jahresabschlusserstellung
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen

Unternehmens-nachfolge

Ihr Unternehmen ist ein Lebenswerk und verdient eine durchdachte Nachfolgeregelung. Mit uns sichern Sie die Zukunft Ihres Unternehmens.

Ihr Unternehmen ist ein Lebenswerk und verdient eine durchdachte Nachfolgeregelung.
Mit uns sichern Sie die Zukunft Ihres Unternehmens.

Klare Antworten für Handwerk und Bau – steuerlich auf der sicheren Seite.

Handwerksbetriebe und Bauunternehmen stehen vor besonderen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen. Von der Umsatzsteuer bei Bauleistungen über Baulohn bis hin zu Abschlagsrechnungen und Liquiditätsplanung – viele Themen erfordern spezielles Branchenwissen.

In unseren FAQs beantworten wir häufige Fragen von Handwerks- und Bauunternehmen, die einen erfahrenen Steuerberater suchen. Klar, praxisnah und auf das Wesentliche konzentriert.

1. Warum braucht ein Handwerks- oder Bauunternehmen einen spezialisierten Steuerberater?

Die Baubranche ist steuerlich hochkomplex. Handwerks- und Bauunternehmen unterliegen beispielsweise besonderen steuerlichen,  Lohn- und umsatzsteuerlichen Regelungen. Ein spezialisierter Berater navigiert Sie sicher durch spezifische Fallstricke und sichert Ihnen entscheidende Vorteile. Er kennt die Besonderheiten und sorgt für Rechtssicherheit, Steuervorteile und effiziente Abläufe.  

2. Welche steuerlichen Besonderheiten gelten im Bau- und Handwerksgewerbe?

Zu den wichtigsten Besonderheiten zählen das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG), die korrekte Behandlung von Abschlagszahlungen, die Baulohnabrechnung und Bauabzugssteuer. Fehler in diesen Bereichen können schnell teuer werden – fachkundige Begleitung schützt davor.

3. Unterstützen Sie auch bei der Lohnabrechnung und bei Subunternehmern?

Ja. Wir übernehmen die vollständige Lohn- und Gehaltsabrechnung, inklusive Baulohn, Saison-Kurzarbeitergeld und Meldungen an Sozialkassen wie SOKA-Bau. Außerdem prüfen wir die korrekte Abrechnung von Subunternehmern und helfen, Risiken wie Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.

4. Können Sie bei Digitalisierung und laufender Buchhaltung helfen?

Selbstverständlich. Wir unterstützen Sie bei der digitalen Buchführung, z. B. mit DATEV, der E-Rechnung oder anderen Schnittstellen, der Belegorganisation sowie bei der Einrichtung effizienter Prozesse. Ziel ist, Ihren Verwaltungsaufwand zu reduzieren und gleichzeitig jederzeit aussagekräftige Zahlen zur Verfügung zu haben.

5. Helfen wir auch bei betriebswirtschaftlichen Fragen und Planung?

Ja. Neben der klassischen Steuerberatung begleiten wir Sie bei Liquiditätsplanung, Investitionsentscheidungen, Kalkulationen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA). So erhalten Sie eine solide Entscheidungsgrundlage – gerade in Zeiten schwankender Auftragslagen oder steigender Kosten.

6. Ab welcher Unternehmensgröße lohnt sich eine spezialisierte Steuerberatung?

Eine spezialisierte Steuerberatung lohnt sich bereits ab dem ersten Mitarbeiter oder dem ersten größeren Auftrag. Insbesondere wachsende Betriebe profitieren frühzeitig von klaren Strukturen, rechtssicherer Gestaltung und einer vorausschauenden steuerlichen Planung.

Sie möchten die Zukunft Ihres Unternehmens sichern?

Verpassen Sie nicht den richtigen Moment über die Unternehmensnachfolge nachzudenken.

Ihr Unternehmen ist über Generationen hinweg aufgebaut worden. Es ist ein Lebenswerk, das vertrauensvoll vielleicht in Ihre Hände weitergegeben wurde. Sie stehen jetzt genau an diesem Punkt, welche Überlegungen und auch Schritte sinnvoll sind, das Unternehmen an die Kinder zu übergeben.

Sie haben einen Mitarbeiter, der das Unternehmen gerne übernehmen möchte. Mit einem Berater bereiten wir die Übergabe aus steuerlicher Sicht vor. Ganz gleich ob es um eine Übergabe oder einen Verkauf geht, übernehmen wir auch die Beratung Ihres Nachfolgers und sichern damit den Weg des Unternehmens in die Zukunft.

Gerade in diesen Umbruchphasen brauchen Sie jemand, der zuhört, neutral einordnet und für Sie erreichbar bleibt, wenn nicht alles glatt läuft. Diese Rolle nehmen wir bewusst und gerne an.

Sie möchten Ihr Unternehmen übergeben oder verkaufen? Dann vereinbaren Sie gleich einen Termin mit uns.

Gemeinnützig zu handeln heißt,
Verantwortung zu tragen

Gemeinnützige Einrichtungen unterliegen besonderen steuerlichen und rechtlichen Anforderungen. Gerade weil sie steuerlich begünstigt sind, werden sie von Finanzämtern besonders genau geprüft. Ein fachkundiger Steuerberater ist daher nicht nur hilfreich, sondern essenziell.

Ein erfahrener Steuerberater für gemeinnützige Einrichtungen sorgt dafür, dass:

  • … die Gemeinnützigkeit dauerhaft gesichert bleibt.
  • … Satzung, Buchhaltung und Jahresabschlüsse korrekt aufgebaut sind.
  • … steuerliche Gestaltungsspielräume rechtssicher genutzt werden.
  • … Prüfungen durch das Finanzamt reibungslos verlaufen.

Was ist bei gemeinnützigen Einrichtungen besonders zu beachten?

1. Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung (AO)

Gemeinnützige Einrichtungen müssen die Voraussetzungen der §§ 51–68 AO dauerhaft erfüllen. Dazu gehören:

  • die ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger Zwecke.
  • eine sachlich und formal korrekte Satzung.
  • die zeitnahe Mittelverwendung:
    Bereits formale Fehler können zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.

2. Trennung der vier steuerlichen Bereiche

Gemeinnützige Organisationen müssen Einnahmen und Ausgaben klar unterscheiden in:

  • ideellen Bereich
  • Vermögensverwaltung
  • Zweckbetrieb
  • wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Diese Trennung ist essenziell, da die Bereiche steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Fehlerhafte Zuordnungen führen häufig zu Steuernachzahlungen oder Beanstandungen bei Betriebsprüfungen.

3. Umsatzsteuerliche Besonderheiten

Auch gemeinnützige Einrichtungen sind nicht automatisch von der Umsatzsteuer befreit. Zu beachten sind u. a.:

  • steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze
  • ermäßigter Steuersatz
  • korrekte Rechnungsstellung
  • Vorsteuerabzug (oft nur anteilig möglich)

Gerade hier entstehen in der Praxis viele Fehler.

4. Spenden & Zuwendungsbestätigungen

Spenden dürfen nur dann bescheinigt werden, wenn:
• eine gültige Gemeinnützigkeit vorliegt
• amtlich vorgeschriebene Formulare genutzt werden
• Einnahmen korrekt verbucht sind
Fehlerhafte Spendenbescheinigungen können zur persönlichen Haftung der Verantwortlichen führen.

5. Mittelverwendung und Rücklagenbildung

Gemeinnützige Mittel müssen grundsätzlich zeitnah für den Satzungszweck verwendet werden. Rücklagen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
(z. B. Projektrücklagen oder freie Rücklagen).
Eine falsche Rücklagenbildung wird regelmäßig von Finanzämtern beanstandet.

6. Haftungsrisiken für Vorstand und Geschäftsführung

Vorstände und Geschäftsführer haften persönlich bei:

  • fehlerhafter Mittelverwendung
  • falschen Steuererklärungen
  • unzulässigen Vergütungen

Eine fachkundige steuerliche Begleitung schützt hier auch die handelnden Personen.

7. Warum ist ein spezialisierter Steuerberater so wichtig?

Ein erfahrener Steuerberater für gemeinnützige Einrichtungen sorgt dafür, dass:

  • … die Gemeinnützigkeit dauerhaft gesichert bleibt.
  • … Satzung, Buchhaltung und Jahresabschlüsse korrekt aufgebaut sind.
  • … steuerliche Gestaltungsspielräume rechtssicher genutzt werden.
  • … Prüfungen durch das Finanzamt reibungslos verlaufen.

Nicht die Steuerlast ist das größte Risiko bei Gemeinnützigen, sondern der Verlust der Gemeinnützigkeit.

Den Blick auf die Zukunft richten

Mehr als nur Steuerverwaltung: Ihre Strategie für nachhaltiges Wachstum.

Steuern zu optimieren und Zahlen auszuwerten, ist für uns das Fundament – doch für Ihren Erfolg ist es nur der Anfang. Als Unternehmer geben Sie sich nicht mit dem Status quo zufrieden. Sie wollen wachsen, investieren und Werte schaffen.

Genau hier setzen wir an. Wir blicken nicht nur in den Rückspiegel auf das vergangene Geschäftsjahr, sondern haben den Blick nach vorne, direkt auf Ihre kommenden Ziele.

Ihr messbarer Nutzen durch unsere vorausschauende Beratung:

  • Sicherheit bei Entscheidungen: Wir können bei der Entscheidungsfindung lediglich helfen, aber nicht die datenbasierte Entscheidungsgrundlage liefern.

  • Liquidität für Ihre Vorhaben: Durch frühzeitige Steuergestaltung bleibt mehr Kapital dort, wo es hingehört – in Ihrem Unternehmen.

  • Freiraum für Ihr Kerngeschäft: Während wir Ihre steuerliche Zukunft absichern, können Sie sich voll und ganz auf das konzentrieren, was Sie am besten können: Ihr Unternehmen leiten.

Bereit für den nächsten Schritt? Lassen Sie uns gemeinsam die Weichen für Ihren Erfolg stellen.

Strategische Vermögensplanung rund um Ihre Immobilie

Immobilien sind für viele unserer Mandanten ein zentraler Baustein der Vermögensplanung – sei es als Kapitalanlage, zur Eigennutzung oder als Altersvorsorge. Gleichzeitig bieten Immobilien eine Vielzahl an steuerlichen und rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die häufig nicht „nebenbei“ entstehen, sondern bewusst geplant werden sollten.

Unser Ziel ist es, steuerliche Chancen frühzeitig zu erkennen, Risiken zu vermeiden und gemeinsam mit Ihnen eine zu Ihrer persönlichen Situation passende Lösung zu entwickeln. Oft lassen sich durch rechtzeitige Planung erhebliche steuerliche Vorteile sichern.

Übertragung auf die nächste Generation:

Die Übertragung auf die nächste Generation erfolgt im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, wobei durch Nießbrauch- oder Wohnrechtsvorbehalte eine optimale Ausnutzung der schenkungsteuerlichen Freibeträge sichergestellt wird.

Gestaltungen im Ehegattenbereich:

Die Übertragung von Immobilien an Ehegatte im Rahmen der sog. „Güterstandsschaukel“ kann unter Umständen komplett steuerfrei umgesetzt werden und bietet gerade bei Immobilien im Privatvermögen steuerliche Vorteile durch die Ausnutzung des AfA-Potenzials.

Optimierung Ihres Abschreibungspotenzials:

Durch die Übertragung Ihrer Immobilie auf eine gewerblich geprägte Personengesellschaft lässt sich ein sogenannter „Step-up“ realisieren. Dabei wird die Abschreibungsgrundlage auf den aktuellen Marktwert angehoben, was Ihr jährliches Abschreibungsvolumen (AfA) deutlich erhöht und die laufende Steuerlast spürbar senkt. Nach einer kurzfristigen Haltephase von zwei bis drei Jahren bleibt die Option bestehen, das Objekt zurück ins Privatvermögen zu führen. Alternativ bietet sich – mit Blick auf die geplante Senkung der Körperschaftsteuer auf 10 % ab dem Jahr 2032 – eine spätere Einbringung in eine vermögensverwaltende GmbH (vvGmbH) an, um langfristige Steuervorteile zu sichern.

Wenn Sie aktuell Immobilien besitzen, einen Kauf, Verkauf oder eine Übertragung planen – oder einfach wissen möchten, ob bei Ihnen Gestaltungspotenzial besteht, sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf einen Austausch mit Ihnen.

Wir sind für Sie da

Tatiana Berthold

  • Steuerberaterin
  • Geschäftsführende Gesellschafterin

Fachberater für Unternehmensnachfolge

„Ziel ist es, das Vermögen unserer Mandanten zu bewahren und zu mehren, mit Anstand. Wir beraten ehrlich und gewisssenhaft. Geradlinig in der Kommunikation, offen und fair.“

Beate Kemper

  • Steuerberater

„Als Steuerberater ist mir strukturiertes Denken, Ordnung, permanente Weiterbildung und Empathie besonders wichtig, um erfolgreich zu sein und vertrauensvolle Beziehungen zu unseren Mandanten aufzubauen.“

Beate Kemper

  • Steuerberater

„Als Steuerberater ist mir strukturiertes Denken, Ordnung, permanente Weiterbildung und Empathie besonders wichtig, um erfolgreich zu sein und vertrauensvolle Beziehungen zu unseren Mandanten aufzubauen.“

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ESTB Berthold
EStB Essener Steuerberatungsgesellschaft mbH

Moltkeplatz 1
45138 Essen

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und nach Vereinbarung